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Gefährdungsbeurteilung: Selbstbeurteilung

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Schwerpunkt „Selbstbeurteilung“ bei der Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice

Schwerpunkt „Selbstbeurteilung“ bei der Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice

Wenn Beschäftigte regelmäßig im Homeoffice arbeiten, ist der Arbeitgeber nach ArbSchG und ArbStättV verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit abzuleiten. Gleichzeitig stehen Unternehmen jedoch häufig vor dem Problem, dass eine Vor-Ort-Begehung im privaten Umfeld nur eingeschränkt möglich ist – Stichwort „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Hier kommt die Selbstbeurteilung durch die Beschäftigten zum Tragen: Sie ist eine praxisnahe und datenschutzkonforme Methode, um zentrale Risiken und Verbesserungspotenziale am heimischen Arbeitsplatz zu erfassen. Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice kann effektiv mithilfe einer Selbstbeurteilung erfolgen: Beschäftigte füllen Checklisten oder Online-Formulare zu Ergonomie, Arbeitsorganisation, Sicherheit und psychischen Belastungen aus. Dies wahrt die Privatsphäre, fördert das Eigenverantwortungsgefühl und liefert dennoch genügend Informationen, um gezielte Maßnahmen (z. B. Bereitstellung ergonomischer Möbel, klare Zeit- und Kommunikationsregeln) abzuleiten. Die Arbeitgeberverantwortung bleibt gewahrt, solange das Verfahren gut strukturiert ist, regelmäßige Aktualisierungen erfolgen und bei erkannten Risiken angemessene Lösungen angeboten werden. So erfüllt man die arbeitsrechtlichen Vorgaben und sorgt gleichzeitig für zufriedene, gesunde Mitarbeiter im Homeoffice.

Selbstbeurteilung im Facility Management

Rechtlicher Rahmen

  • Arbeitgeber haben die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze (inkl. Telearbeit) durchzuführen.

  • Eine direkte Kontrolle durch den Arbeitgeber im Wohnbereich ist meist kaum umsetzbar oder nur im Einvernehmen möglich.

Praktikabler Ansatz

  • Arbeitgeber haben die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze (inkl. Telearbeit) durchzuführen.

  • Eine direkte Kontrolle durch den Arbeitgeber im Wohnbereich ist meist kaum umsetzbar oder nur im Einvernehmen möglich.

Vertrauens- und Verantwortungsprinzip

  • Die Selbstbeurteilung fördert das Eigenverantwortungsgefühl der Beschäftigten.

  • Sie erkennen Schwachstellen (etwa einen zu niedrigen Bildschirm) und leiten eigenständig kleine Optimierungen ein.

Ergonomische Aspekte

  • Bildschirmposition: Ist der obere Bildschirmrand auf Augenhöhe?

  • Tisch- und Stuhlhöhe: Passen Höhe und Neigung der Sitzfläche? Gibt es eine Lendenwirbelstütze?

  • Beinfreiheit: Genug Platz unter dem Tisch, um Beine auszustrecken und Haltung zu wechseln?

Beleuchtung

  • Ausreichendes Tageslicht oder blendfreie Lampe?

  • Keine störenden Reflexionen (Fensterlicht auf dem Bildschirm)?

Arbeitsorganisation

  • Sind Arbeits- und Ruhezeiten klar geregelt, damit Pausen und Arbeitsunterbrechungen eingehalten werden können?

  • Ist der Kontakt zum Team (z. B. via Chat, Telefon, Videomeetings) sichergestellt, um Isolation zu vermeiden?

Elektrische und Brandschutz-Aspekte

  • Kabelsalat vermeiden, Steckdosenleisten nicht überlasten.

  • Rauchmelder in Wohnräumen vorhanden? Im Einzelfall kann dies den Versicherungsschutz betreffen.

Datenschutz / Vertraulichkeit

  • Zugangssicherung zu betrieblichen Geräten, Bildschirminhalte nicht für Dritte einsehbar?

  • Verschließen von Unterlagen oder USB-Sticks bei Abwesenheit?

Psychische Belastungen

  • Empfinden Sie starken Zeitdruck oder ständige Erreichbarkeit?

  • Haben Sie ausreichend Pausen und Möglichkeiten, sich abzugrenzen?

Verteilung von Checklisten / Online-Tools

  • Arbeitgeber stellt eine Selbstbeurteilungs-Checkliste bereit, die wesentliche Punkte (Ergonomie, Beleuchtung, Arbeitsorganisation, Sicherheitsaspekte) abfragt.

  • Beschäftigte erhalten Erläuterungen (z. B. über ein E-Learning oder Intranet-Plattform), wie sie die Punkte beurteilen können.

Eigenständige Durchführung durch Mitarbeitende

  • Die Beschäftigten füllen die Checkliste eigenverantwortlich aus und bewerten die aktuelle Situation zu Hause.

  • Falls Mängel auffallen, dokumentieren sie diese in der Checkliste.

Rückmeldung an den Arbeitgeber

  • Ergebniszusammenfassung (z. B. über ein Online-Formular): Wo sind Defizite, wo wird Unterstützung gebraucht?

  • Der Arbeitgeber kann anonymisierte Auswertungen vornehmen, aber auch individuelle Klärung anbieten (z. B. Zuschuss zum Bürostuhl oder Monitor).

Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen

  • Auf Basis der Rückmeldungen können Unternehmen z. B.: Ergonomische Ausrüstung bereitstellen (Stuhl, Schreibtisch, externe Tastatur/Maus).

  • Schulungen zur Selbstorganisation und Stressbewältigung anbieten.

  • Klare Regeln zur Erreichbarkeit und Arbeitszeit formulieren.

Regelmäßige Aktualisierung

  • Die Selbstbeurteilung sollte mind. einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen (z. B. Umzug, neue Ausstattung) wiederholt werden.

  • Veränderungen im privaten Umfeld können Arbeitsbedingungen verbessern oder verschlechtern (z. B. neuer Raum, Umbau, Familienzuwachs).

Datenschutz und Akzeptanz

  • Die Privatsphäre wird gewahrt, da kein externer „Kontrolleur“ ins Haus kommt.

  • Beschäftigte fühlen sich weniger „überwacht“, sondern aktiv einbezogen und unterstützt.

Effiziente Ermittlung von Optimierungsbedarf

  • Aufwändige Vor-Ort-Begehungen entfallen größtenteils.

  • Mitarbeiter können direkt berichten, was ihnen fehlt (z. B. ergonomische Maus) oder was funktioniert.

Förderung von Eigenverantwortung

  • Beschäftigte entwickeln ein Bewusstsein für Ergonomie, Pausen, Stressmanagement und Sicherheitsaspekte.

  • Kleine Mängel werden oft eigeninitiativ behoben, bevor Probleme eskalieren.

Flexibilität

  • Checklisten sind orts- und zeitunabhängig ausfüllbar. Besonders in modernen, hybriden Arbeitsmodellen ist das ein Plus.

Objektivität der Selbstbeurteilung

  • Mitarbeiter könnten Risiken unterschätzen oder aus Bequemlichkeit nicht dokumentieren („Mir geht’s ja gut…“).

  • Begleitende Sensibilisierung (z. B. Informationsmaterial, kurze Videos) hilft, das Verständnis für Arbeitsschutz im Homeoffice zu vertiefen.

Keine vollständige Ersatzfunktion

  • Bei fest eingerichteten Telearbeitsplätzen (i. S. d. ArbStättV), kann der Arbeitgeber freiwillige Vor-Ort-Besuche vereinbaren, wenn Beschäftigte dem zustimmen.

  • Gerade bei kritischen Gesundheitsproblemen (z. B. akuten Rückenbeschwerden) ist eine persönliche Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt vorteilhaft.

Wiederholte Kontrolle

  • Mindestens jährlich empfohlen, da sich private Wohnsituationen oder berufliche Anforderungen ändern können.

  • Bei akuten Beschwerden oder konkreten Hinweisen (z. B. Kopfschmerzen, Rückenschmerzen) sollte frühzeitig eine zielgerichtete Beratung erfolgen.

Klare Rolle des Arbeitgebers

  • Trotz Selbstbeurteilung liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber, erkannte Gefährdungen gemeinsam mit dem Beschäftigten zu beseitigen (z. B. durch geeignete Ausstattung, Schulung, Arbeitsorganisation).