Homeoffice nicht informell zwischen Mitarbeiter und Führungskraft organisieren
In vielen Unternehmen entsteht Homeoffice zunächst pragmatisch. Beschäftigte stimmen einzelne Tage mit ihrer Führungskraft ab und arbeiten anschließend regelmäßig von zu Hause. Solange Organisation, Arbeitsmittel und Anforderungen überschaubar bleiben, kann dies funktionieren. Mit zunehmender Verbreitung entstehen jedoch Fragen zu Gleichbehandlung, Ausstattung, Flächenplanung, IT, Kosten, Arbeitsschutz und Servicebedarf.
Die bestehende Microsite behandelt Regelungen und Vereinbarungen bereits ausführlich und nennt auch Genehmigungs- und Eskalationswege als Bestandteil einer professionellen Governance. Eine eigenständige End-to-End-Systematik vom Antrag bis zur Freigabe fehlt jedoch.
Homeoffice-Anträge transparent und einheitlich steuern
Beschäftigte können den Wunsch nach mobiler Arbeit äußern. Nach aktueller Darstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales besteht in Deutschland jedoch weiterhin keine allgemeine gesetzliche Regelung, die Arbeitgeber grundsätzlich zur Gewährung mobiler Arbeit verpflichtet. Die konkrete Ausgestaltung folgt daher insbesondere aus arbeitsvertraglichen, tariflichen oder betrieblichen Regelungen.
Gerade deshalb ist ein transparenter betrieblicher Prozess wichtig.
Ein Homeoffice-Antrag kann mindestens erfassen:
gewünschtes Arbeitsmodell,
vorgesehene Tage beziehungsweise Quote,
Arbeitsort,
Tätigkeit und Rolle,
erforderliche Ausstattung,
besondere Anforderungen,
gewünschter Beginn.
Der Antrag muss nicht unnötig bürokratisch sein. Er sollte aber genug Informationen liefern, um eine nachvollziehbare Entscheidung zu ermöglichen.
Führungskraft prüft die betriebliche Eignung
Nicht jede Tätigkeit ist gleichermaßen ortsunabhängig.
Die Führungskraft beurteilt insbesondere:
notwendige Präsenz,
Zusammenarbeit im Team,
Kunden- oder Nutzerkontakt,
Zugriff auf physische Unterlagen,
operative Verantwortung,
Vertretung,
Servicekontinuität.
Facility Management kann hierfür standardisierte Kriterien bereitstellen.
Fachfunktionen gezielt beteiligen
Nicht jeder Antrag muss durch fünf Abteilungen laufen.
Bestimmte Konstellationen können jedoch zusätzliche Prüfung erfordern.
Beispiele:
IT: besonderer System- oder Sicherheitsbedarf.
Arbeitsschutz: spezielle ergonomische oder gesundheitliche Anforderungen.